Aufruf zur Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat in Kärnten

  • Die Verteidigung des Rechtsstaates in Kärnten erfordert eine klare Absage an das Feilschen um einen politischen Minimalkonsens hinsichtlich der Gewährung von Rechten. Über Rechte kann nicht verhandelt werden. Da Kärnten Teil der Republik Österreich ist, hat die Bundesregierung den Rechtsstaat auch in Kärnten vollständig durchzusetzen.
  • Die Verteidigung der Demokratie erfordert nicht nur den Respekt vor ihren Grundsätzen sondern auch eine entschiedene Absage an jeden Versuch, diese Grundsätze zur Disposition zu stellen, zu umgehen oder zu missachten.

Wir protestieren

  • gegen die Nichtausübung von Bundeskompetenzen in Kärnten zum Nachteil der geschützten Gruppen und gegen den Missbrauch von Instrumenten der direkten Demokratie,
  • gegen einen „Freistaat Kärnten“, der Kärnten von der österreichischen Demokratie noch weiter entfernt und der das Land den Willkürakten des Landeshauptmannes aussetzt,
  • gegen die Fortsetzung des alten Parteienpaktes auf Landesebene und gegen die neuen Zweckbündnisse mit „Heimatverbänden“ und Exponenten der fremdenfeindlichen und rassistischen Rechtsparteien in der EU.

Wir fordern die Bundesregierung auf, das Augenmerk auf die Durchsetzung des Rechtsstaates in Kärnten zu lenken und die Demokratie im Bundesland Kärnten nicht länger dem freien Spiel von LokalpolitikerInnen und VereinsfunktionärInnen zu überlassen.

Begründung:
Die Republik Österreich hat gerade im Gedenkjahr 2008 allen Grund, sich der staatsvertraglichen Verpflichtungen zu erinnern. Das Zügel-schleifen-lassen der Bundesregierung hinsichtlich der Einlösung von staatsvertraglich festgelegten Volksgruppenrechten und die schon weitgehend erfolgte Abtretung von Lösungskompetenzen des Bundes an Kärntner Parteien und private Vereine haben das Ansehen Österreichs in der Staatengemeinschaft nicht gefördert. Die Regierenden und alle politisch wachen BürgerInnen sind aufgefordert, die österreichische Demokratie aktiv zu verteidigen. Denn nur ein „Nachtwächterstaat“ wird es zulassen, dass sich ein Bundesland von den Regeln des demokratischen Rechtsstaates abkoppelt, Bundesgesetze und –kompetenzen umgeht, Institutionen des Rechtsstaates verhöhnt und seine Urteilssprüche negiert.

Ein Beispiel dafür betrifft die Einschränkung und Beschneidung der Rechte der slowenischen Volksgruppe in Kärnten. Der Verfassungsgerichtshof als höchstes Gericht der Republik Österreich hat in zwei richtungsweisenden Urteilen – Amtssprachenerkenntnis und Ortstafelerkenntnis – den rechtlichen Weg für die Lösung von noch offenen Fragen in der Volksgruppenpolitik gewiesen und die Republik zu den schon im Staatsvertrag von 1955 vorgeschriebenen Minderheitenschutzbestimmungen verpflichtet. Auch nach Jahren ist kein einziger Punkt dieser Urteile des Höchstgerichts umgesetzt, der Rechtsstaat wurde demonstrativ missachtet, Höchstrichter beschimpft und beleidigt. Die Bundesregierung in Wien hat durch all die Jahre der Verhinderung der Volksgruppenrechte in Kärnten tatenlos zugesehen. Trotz mahnender Stimmen überließ man das Gesetz des Handelns den LokalpolitikerInnen in Kärnten.

Diese Entwicklung führte dazu, dass mittlerweile auch bislang bestehende Volksgruppenrechte in Frage gestellt werden und dass sich die Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien auch auf andere Bereiche ausweitet. AsylwerberInnen werden grundlegende Rechtsschutzmöglichkeiten vorenthalten, sozial Schwache werden zu Bittstellern degradiert, mit einer drohenden Gefahr der „Überfremdung“ und „Islamisierung“ wird fremdenfeindliche Stimmung gemacht und die Freiheit der Ausübung von Grundrechten eingeschränkt. Unter dem Deckmantel des Selbstbestimmungsrechtes („Kärnten den Kärntnern“) wird gegen Entscheidungsbefugnisse des Bundes polemisiert und basisdemokratische Instrumente gezielt missbraucht. Am Kärntner Beispiel lässt sich zeigen: Werden der Rechtsstaat im Bereich der Volksgruppenrechte aufgeweicht und demokratische Grundrechte demontiert, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Demokratie auch anderen Minderheiten vorenthalten und die Universalität von Menschenrechten für obsolet erklärt werden. » Zurück